«Sorge tragen mit Sorgfalt»

  • Wertschriften ∙ Vermögensverwaltung
  • Finanz- ∙ Pensions- und Ruhestandsplanung
  • Hypothek «optimal»
  • «rechtzeitige Selbstbestimmung» mittels Vollmacht ∙ Generalvollmacht∙ Patientenverfügung
    Vorsorgeauftrag ∙ Testament (erbrechtliche Regelungen) ∙ Anordnungen für den Todesfall ∙ digitaler Nachlass

         

         

        Firmenportrait:

        Die PFP Hefele & Partner AG wurde am 7. Februar 2002 von Andreas U. Hefele und Jeannine Hefele-Studer gegründet.

        Mit unseren Kernkompetenzen, Beratung im Finanz- und Dokumentenbereich verstehen wir uns als echte Alternative zu anderen Anbietern. Unsere Mitarbeiter und Vertrauenspartner verfügen über einen ausgezeichneten Leumund und hervorragenden Ausbildungsstand mit stetiger Weiterbildung.
        Die individuelle Situation des Kunden steht immer im Vordergrund und damit unser Credo:

        • «Sorge tragen» zu den zur Verwaltung anvertrauten Vermögenswerten und zur Aufbewahrung der hinterlegten Dokumente
        • «Sorgfalt» bei den erteilten Beratungsmandaten und allen von uns ausgeführten Aufträgen und Aufgaben

        Unabhängigkeit, neutrale Positionierung in der Entscheidungsfindung und Umsetzung gehören zu unseren Grundsätzen. Deshalb entwickeln wir gemeinsam mit dem Kunden eine persönliche Strategie – ohne Zwang, irgendwelche Finanzprodukte verkaufen zu müssen. Das Honorar der Kunden ist der Lohn für unsere Arbeit und unser Wissen. Wir sind ausschliesslich und direkt von unseren Kunden honoriert und nicht durch Provisionen, Rückvergütungen oder dergleichen. Durch diese transparente Vorgehensweise entsteht die für uns selbstverständliche Honorarloyalität und echte Unabhängigkeit.

        Unsere Bewilligungen:

        Für die Ausübung unserer Tätigkeit halten wir folgende  Bewilligungen:
        • Die PFP Hefele & Partner AG verfügt über eine Bewilligung / Zulassung der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, Bern) als Vermögensverwalter gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. a und Art. 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 15. Juni 2018 über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG; SR 954.1).
        • Die PFP Hefele & Partner AG untersteht der laufenden Aufsicht der OSFIN (Aufsichtsorganisation Finanzdienstleister, Zürich), welche eine bewilligte Aufsichtsorganisation nach Artikel 43a des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vom 22. Juni 2007 (FINMAG) ist.
        • Die PFP Hefele & Partner AG untersteht aufgrund ihrer Tätigkeit dem Bundesgesetz vom 10. Oktober 1997 über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereigesetz, GwG; SR 955.0) und ist gemäss Art. 2 Abs. 2 Bst. a bis GwG der Geldwäschereiaufsicht der OSFIN (Aufsichtsorganisation Finanzdienstleister, Zürich) unterstellt.
        • Die PFP Hefele & Partner AG ist gemäss Art. 16 FINIG (Finanzinstitutsgesetz) einer Ombudsstelle angeschlossen (Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD), Zürich).

        Details zur Thematik sehen Sie:

        https://finma.ch/de/bewilligung/vermoegensverwalter-und-trustees/vermoegensverwalter

         

        Unsere Mitgliedschaften

         Verein Ombudsstelle für Finanzdienstleiter, www.ofdl.ch

         

            FinanzPlaner Verband Schweiz, www.fpvs.ch

        Unser Team:

        Andreas U. Hefele

        William E. Hefele

        Ruth Brendle-Stucki

        Heinz Vifian

        Ezio Manfioletti

        Marco Stübi

        Christoph Reis

        Michael A. Knoll

        Bettina Straub

        Jeannine Hefele-Studer

        Unsere Konsulenten Erbrecht und Recht:

        Raffael Noti

        Thomas Honegger

        Unsere Dienstleistungen: 

        … für Ihre Lebensqualität und finanzielle Stabilität 

        … für unabhängige Investitionsentscheide, anlagetechnisch und kostenbezogene Transparenz

        … für Ihr massgeschneidertes Finanzierungsmodell mit optimalen Konditionen

        … für eine vorausschauende und frühzeitige Disposition:  Vollmacht, Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Testament (erbrechtliche Regelung), Anordnungen für den Todesfall, weitere Dokumente, damit die Hoheit über Ihre Entscheidungen und Ihr Vermögen nicht in fremde Hände gelangt.

        Spezialthemen: Erbrecht, eheliches Güterrecht, Konkubinat, Partnerschaft, Willensvollstreckung, Erbteilung, Immobilien- und Güterrecht

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